{"id":212,"date":"2014-03-13T18:12:38","date_gmt":"2014-03-13T17:12:38","guid":{"rendered":"http:\/\/lvl2000ev.bplaced.net\/?page_id=212"},"modified":"2014-03-13T18:25:54","modified_gmt":"2014-03-13T17:25:54","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"http:\/\/lvl2000ev.bplaced.net\/?page_id=212","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"<div>\n<p>g\u00fcltig seit 01.01.2010<\/p>\n<p><strong>\u00a71 Name, Sitz und Gesch\u00e4ftsjahr<\/strong><\/p>\n<p>Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201eLaufverein Limbach 2000 e.V.\u201c.<br \/>\nEr hat den Sitz in Limbach-Oberfrohna und soll in das Vereinsregister eingetragen werden.<br \/>\nNach der Eintragung lautet der Name des Vereins \u201eLV Limbach 2000 e.V.\u201c.<br \/>\nDas Gesch\u00e4ftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.<\/p>\n<p><strong> \u00a72 Zweck<\/strong><\/p>\n<p>Der Zweck des Vereins ist die F\u00f6rderung des Lauf- und Ausdauersports und der damit verbundenen k\u00f6rperlichen Ert\u00fcchtigung.<br \/>\nDer Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts \u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabeordnung.<br \/>\nDer Satzungszweck wird insbesondere durch die Erm\u00f6glichung sportlicher \u00dcbungen und Leistungen sowie der damit verbundenen k\u00f6rperlichen Gesunderhaltung verwirklicht.<\/p>\n<p><strong>\u00a73 Mittelverwendung<\/strong><\/p>\n<p>Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsgem\u00e4\u00dfen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen, beg\u00fcnstigt werden.<\/p>\n<p><strong>\u00a74 Mitgliedschaft<\/strong><\/p>\n<p><strong><br \/>\n<\/strong><br \/>\nVereinsmitglieder k\u00f6nnen nat\u00fcrliche, vollj\u00e4hrige Personen, aber auch juristische Personen werden.<br \/>\nJugendliche unter 18 Jahren bed\u00fcrfen er Erlaubnis der gesetzlichen Vertreter. Stimmberechtigt sind Mitglieder erst ab Vollj\u00e4hrigkeit.<br \/>\n\u00dcber einen schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Bei Ablehnung des Aufnahmegesuchs ist der Vorstand nicht verpflichtet, dem Antragsteller die Gr\u00fcnde mitzuteilen.<\/p>\n<p><strong>\u00a75 Beendigung der Mitgliedschaft<\/strong><\/p>\n<p>Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod des Mitglieds, durch freiwilligen Austritt, Ausschluss aus dem Verein oder Verlust der Rechtsf\u00e4higkeit der juristischen Person.<br \/>\nDer freiwillige Austritt erfolgt durch schriftliche Erkl\u00e4rung gegen\u00fcbereinem vertretungsberechtigten Vorstandsmitglied. Er ist zum Schluss eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer K\u00fcndigungsfrist von drei Monaten zul\u00e4ssig.<\/p>\n<p>Ein Mitglied kann durch Vorstandsbeschluss mit einfacher Mehrheit der anwesenden Vorstands-mitglieder ausgeschlossen werden, wenn es in grober Weise gegen die Vereinsinteressen oder Satzungsinhalte versto\u00dfen hat, wobei als ein Grund zum Ausschluss auch ein unfaires, unsportliches Verhalten gegen\u00fcber anderen Vereinsmitgliedern gilt. Das Mitglied kann zudem auf Vorstandsbeschluss ausgeschlossen werden, wenn es trotz zweimaliger Mahnung mit der Zahlung des Mitgliedsbeitrages im R\u00fcckstand ist.<\/p>\n<p>Vor der Beschlussfassung ist dem Mitglied unter Fristsetzung von Seiten des Vorstandes Gelegenheit zu geben, sich hierzu zu a\u00fc\u00dfern. Der Beschluss \u00fcber den Ausschluss ist mit Gr\u00fcnden zu versehen und dem auszuschlie\u00dfenden Mitglied durch eingeschriebenen Brief bekanntzumachen. Gegen den Ausschlie\u00dfungsbeschluss des Vorstandes steht dem Mitglied das Recht auf Berufung an die Mitgliederversammlung zu. Die Berufung muss innerhalb von einem Monat ab Zugang des Aus-schlie\u00dfungsbeschlusses beim Vorstand schriftlich eingelegt werden. Bei rechtzeitiger Berufung hat der Vorstand innerhalb von zwei Monaten die Mitgliederversammlung zur Entscheidung dar\u00fcber einzuberufen. Geschieht das nicht, gilt der Ausschlie\u00dfungsbeschluss als nicht erlassen. Wird die Berufung nicht oder nicht rechtzeitig eingelegt, gilt diese als Unterwerfung unter den Ausschlie\u00dfungsbeschluss, so dass die Mitgliedschaft als beendet gilt.<\/p>\n<p><strong>\u00a76 Mitgliedsbeitr\u00e4ge<\/strong><\/p>\n<p>Von den Mitgliedern werden Beitr\u00e4ge erhoben. Die H\u00f6he des Jahresbeitrages und die F\u00e4lligkeit werden von der Mitgliederversammlung festgelegt.<br \/>\nEhrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit, sie haben die gleichen Rechte wie ordentliche Mitglieder.<\/p>\n<p><strong>\u00a77 Organe des Vereins<\/strong><\/p>\n<p>Vereinsorgane sind:<br \/>\nder Vorstand<br \/>\ndie Mitgliederversammlung<\/p>\n<p><strong>\u00a78 Der Vorstand<\/strong><\/p>\n<p>Der Vorstand im Sinne des \u00a726 BGB besteht aus dem 1. Und 2. Vorsitzenden. Sie vertreten den Verein gerichtlich und au\u00dfergerichtlich. Jedes Vorstandsmitglied ist einzeln Vertretungsberechtigt.Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist intern oder in der Weise beschr\u00e4nkt, dass er bei Rechtsgesch\u00e4ften von mehr als 500 \u20ac verpflichtet ist, die Zustimmung des erweiterten Vorstandes einzuholen.<\/p>\n<p>Der erweiterte Vorstand besteht aus:<br \/>\na) dem Vorstand<br \/>\nb) dem Kassenwart<br \/>\nc) dem Schriftf\u00fchrer<br \/>\nd) dem Sportwart<br \/>\ne) dem Pressewart<br \/>\nf) dem Jugendwart<br \/>\ng) dem Seniorenwart<br \/>\nh) dem Marketingverantwortlichen<br \/>\ni) dem Beisitzer<\/p>\n<p><strong>\u00a79 Aufgaben und Zust\u00e4ndigkeit des Vorstand<\/strong><\/p>\n<p>Der Vorstand ist f\u00fcr alle Angelegenheiten des Vereins zust\u00e4ndig, soweit sie nicht einem anderen Organ durch Satzung zugewiesen sind. Zu seinen Aufgaben z\u00e4hlen insbesondere die Vorbereitung und Einberufung der Mitgliederversammlung sowie Aufstellung der Tagesordnung, Ausf\u00fchrung von Beschl\u00fcssen der Mitgliederversammlung, Vorbereitung eines Haushaltsplanes, Buchf\u00fchrung, Erstellung des Jahresberichtes, Vorlage der Jahresplanung, Beschlussfassung \u00fcber Aufnahmeantr\u00e4ge, Ausschl\u00fcsse von Mitgliedern.<\/p>\n<p><strong>\u00a710 Wahl des Vorstandes<\/strong><\/p>\n<p>Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung gew\u00e4hlt. Vorstandsmitglieder k\u00f6nnen nur Mitglieder des Vereins werden. Die Mitglieder des Vorstands werden f\u00fcr die Zeit von 2 Jahren gew\u00e4hlt. Der Vorstand bleibt bis zu einer Neuwahl im Amt.<br \/>\nMit Beendigung der Mitgliedschaft im Verein endet auch das Amt als Vorstand.<\/p>\n<p><strong>\u00a711 Vorstandssitzung<\/strong><\/p>\n<p>Der Vorstand beschlie\u00dft in Sitzungen, die vom 1. oder 2. Vorsitzenden einberufen wurden. Die Vorlage einer Tagesordnung ist nicht notwendig.<\/p>\n<p>Der Vorstand ist beschlussf\u00e4hig, wenn mindestens f\u00fcnf seiner Mitglieder anwesend sind. Der Vorstand entscheidet mit Stimmenmehrheit. Bei Stimmgleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden, bei dessen Abwesenheit, die des 2. Vorsitzenden.<\/p>\n<p><strong>\u00a712 Mitgliederversammlung<\/strong><\/p>\n<p>In der Mitgliederversammlung hat jedes Mitglied, auch ein Ehrenmitglied, eine Stimme. Die \u00dcbertrageng der Aus\u00fcbung des Stimmrechts auf andere Mitglieder ist nicht zul\u00e4ssig.<\/p>\n<p>Die Mitgliederversammlung ist insbesondere f\u00fcr folgende Angelegenheiten zust\u00e4ndig:<br \/>\n1. Wahl, Abberufung und Entlastung des Vorstandes.<br \/>\n2. Beschlussfassung \u00fcber \u00c4nderungen der Satzung und \u00fcber die Vereinsaufl\u00f6sung.<br \/>\n3. Ernennung von besonders verdienstvollen Mitgliedern zu Ehrenmitgliedern.<br \/>\n4. Weitere Aufgaben, soweit sich diese nach der Satzung oder nach Gesetzen ergeben.<\/p>\n<p>Mindestens einmal im Jahr, m\u00f6glichst in 1. Quartal, soll eine ordentliche Mitgliederversammlung stattfinden. Sie wird vom Vorstand mit einer Frist von zwei Wochen unter Angabe der Tagesordnung durch schriftliche Einladung einberufen. Die Tagesordnung ist zu erg\u00e4nzen, wenn dies ein Mitglied bis sp\u00e4testen eine Woche vor dem angesetzten Termin schriftlich fordert. Die Erg\u00e4nzung ist zu Beginn der Versammlung bekanntzumachen. Au\u00dferordentliche Mitgliederversammlungen sind auf Antrag der Mitglieder einzuberufen, wenn 1\/3 der Vereinsmitglieder die Einberufung schriftlich unter Angaben der Gr\u00fcnde verlangen. Die Mitgliederversammlung ist beschlussf\u00e4hig, wenn sie ordnungs-gem\u00e4\u00df einberufen wurde und mindestens ein Drittel der Mitglieder anwesend ist. Ist weniger als ein Drittel der Mitglieder anwesend, kann eine weitere Mitgliederversammlung einberufen werden, die dann ohne R\u00fccksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussf\u00e4hig ist. Auf der Einladung ist auf diese erleichternde Bedingung hinzuweisen.<\/p>\n<p>Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit gefasst; Satzungs\u00e4nderungen und Beschl\u00fcsse \u00fcber die Vereinsaufl\u00f6sung bed\u00fcrfen der \u00be \u2013 Mehrheit der anwesenden Mitglieder.<br \/>\nHierbei kommt es auf die abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen an. Stimmenthaltungen gelten als ung\u00fcltige Stimmen.<\/p>\n<p><strong>\u00a713 Protokollierung<\/strong><\/p>\n<p>\u00dcber den Verlauf der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu fertigen, das von dem Versammlungsleiter und dem Schriftf\u00fchrer (Protokollf\u00fchrer) zu unterzeichnen ist.<\/p>\n<p><strong>\u00a714 Rechnungspr\u00fcfer<\/strong><\/p>\n<p>Die von der Mitgliederversammlung gew\u00e4hlten zwei Rechnungspr\u00fcfer \u00fcberwachen die Kassengesch\u00e4fte des Vereins. Eine \u00dcberpr\u00fcfung hat mindestens einmal im Jahr zu erfolgen. \u00dcber das Ergebnis ist in der Jahreshauptversammlung zu berichten.<\/p>\n<p><strong>\u00a715 Aufl\u00f6sung des Vereins<\/strong><\/p>\n<p>Wird mit der Aufl\u00f6sung des Vereins nur eine \u00c4nderung der Rechtsform oder eine Verschmelzung mit einem gleichartigen, anderen Verein angestrebt, so dass die unmittelbare, ausschlie\u00dfliche Verfolgung des bisherigen Vereinszwecks durch den neuen Rechtstr\u00e4ger weiterhin gew\u00e4hrleistet wird, geht das Vereinsverm\u00f6gen auf den neuen Rechtstr\u00e4ger \u00fcber. Vor Durchf\u00fchrung ist das Finanzamt hierzu zu h\u00f6ren.<br \/>\nBei Aufl\u00f6sung des Vereins oder Wegfall seines bisherigen Zweckes geht das Verm\u00f6gen an den Leichtathletik-Verband Sachsen, der es unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Zwecke zu verwenden hat.<\/p>\n<p>Ist wegen Aufl\u00f6sung des Vereins oder Entziehung der Rechtsf\u00e4higkeit die Liquidation des Vereins-verm\u00f6gens erforderlich, so sind die zu diesem Zeitpunkt im Amt befindlichen Vereinsvorsitzenden die Liquidatoren; es sei denn, die Mitgliederversammlung beschlie\u00dft auf einer ordnungsgem\u00e4\u00df einberufenen Mitgliederversammlung \u00fcber die Einsetzung eines anderen Liquidators mit \u00be -Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder.<\/p>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>g\u00fcltig seit 01.01.2010 \u00a71 Name, Sitz und Gesch\u00e4ftsjahr Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201eLaufverein Limbach 2000 e.V.\u201c. Er hat den Sitz in Limbach-Oberfrohna und soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach der Eintragung lautet der Name des Vereins \u201eLV Limbach 2000 e.V.\u201c. Das Gesch\u00e4ftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr. \u00a72 Zweck Der Zweck des Vereins [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"page-templates\/full-width.php","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-212","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"http:\/\/lvl2000ev.bplaced.net\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/212","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"http:\/\/lvl2000ev.bplaced.net\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"http:\/\/lvl2000ev.bplaced.net\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"http:\/\/lvl2000ev.bplaced.net\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"http:\/\/lvl2000ev.bplaced.net\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=212"}],"version-history":[{"count":1,"href":"http:\/\/lvl2000ev.bplaced.net\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/212\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":213,"href":"http:\/\/lvl2000ev.bplaced.net\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/212\/revisions\/213"}],"wp:attachment":[{"href":"http:\/\/lvl2000ev.bplaced.net\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=212"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}